Mitgliedsbeitragsordnung (Stand: 15.05.2024)

1. Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Vereinssatzung von Siegtal Musicals e.V.
2. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie die Gebühren und Umlagen (gemäß §7 der Vereinssatzung).
3. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.

1. Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe des Beitrags.
2. Die festgesetzten Beträge werden zum 01. März des folgenden Jahres erhoben, in dem der Beschluss gefasst wurde.
Durch Beschluss der  Mitgliederversammlung kann auch ein anderer Termin festgelegt werden.

MitgliedschaftDefinitionBeitragZahlungsintervall
AKTIV – IMitglieder, die aktiv an Projekten teilnehmen möchten.EUR 36,00
(mtl. EUR 3,00)
Ganzjährig zum 01.03.
des Jahres
AKTIV – IIWie AKTIV – I, nur für:
– Schüler*innen,
Auszubildende & Studenten
– Gerinverdiener*innen
– Erwerbslose
EUR 24,00
(mtl. EUR 2,00)
Ganzjährig zum 01.03.
des Jahres
FÖRDERMitglieder, die Siegtal
Musicals finanzielle
untersützen, nicht aber aktiv
an Projekten teilnehmen.
Ab EUR 40,00
(mtl. EUR 3,33)
 

1. Eine Mitgliedschaft ist an die Teilnahme am SEPA-Lastschriftmandat gebunden.
2. Für die Beitragshöhe ist der am Fälligkeitstag bestehende Mitgliederstatus maßgebend.
3. Ein Wechsel der Mitgliedsart (z.B. Aktiv – I auf FÖRDER) ist nur zum Beginn des Geschäftsjahres möglich.
4. Änderungen der persönlichen Angaben (Bankverbindung!) sind dem Verein Siegtal Musicals e.V. schnellstmöglich mitzuteilen.
5. Der Mitgliedsbeitrag wird per Lastschrift zum 01. März eines jeden Jahres vom angegebenen Girokonto abgebucht.
Falls das Konto zum Abbuchungszeitpunkt keine Deckung aufweist oder die Bankverbindung falsch ist, werden die Rücklastschriftgebühren der Bank an das Mitglied/den Kontoinhaber weitergegeben.
6. Der Vereinsbeitritt ist jeweils zum Monatsersten möglich. Die Mitgliedschaft beginnt mit dem Datum der schriftlichen Aufnahmebestätigung des Vorstandes  und ist mit den Rechten und Pflichten verbunden, die in der Satzung oder durch einen Vorstandsbeschluss verankert sind.
7. Der erste Mitgliedsbeitrag wird entsprechend der Monate ab Beitrittsdatum anteilig errechnet
(Beispiel: AKTIV – I / 3,00 Euro pro Monat / Eintritt zum 01. November eines Jahres = 4 Monate = 12,00 Euro)
8. Die Beitrags- und Umlagenerhebung erfolgt durch elektronische Datenverarbeitung. Die personengeschützten Daten der Mitglieder werden nach dem Bundesdatenschutzgesetz gespeichert.

Bank: Sparkasse Westerwald-Sieg
IBAN: DE09 5735 1030 0055 0733 16
BIC: MALADE51AKI

Überweisungen auf andere Konten sind nicht zulässig und werden nicht als Zahlungen anerkannt.

Gemäß §6 der Satzung kann der Vereinsaustritt jederzeit schriftlich gegenüber einem Mitglied des Vorstands oder per E-Mail an vorstand@siegtal-musicals.de erklärt werden. Er ist zum Schluss eines Kalenderjahres unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zulässig.